Scheidung und Trennung: Ich berate und vertrete Mandanten in Fragen der Trennung vom Partner (Ehescheidung), der Vermögensaufteilung, des Unterhalts und der Aufhebung der Ehe.
Sorgerecht und Umgangsrecht: Ich helfe Ihnen bei der Regelung des Sorgerechts für Kinder, einschließlich der Festlegung von Aufenthalts- und Besuchszeiten.
Unterhaltsrecht: Ich kümmere mich um den Ehegatten- und Kindesunterhalt, sowohl in Bezug auf die Berechnung als auch auf die Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen.
Güterrecht: Ich berate Sie bei Fragen zur Vermögensaufteilung, beispielsweise im Hinblick auf Zugewinnausgleich, Eheverträge oder die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung.
Adoption und Vaterschaftsanerkennung: Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Anerkennung von Elternschaft, Adoptionen sowie der Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft.
Gewaltschutz und häusliche Gewalt: Als Anwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht in Dorsten unterstütze ich Sie als Betroffene bei der Beantragung von Schutzmaßnahmen wie einstweiligen Verfügungen und berate Sie in Fällen von häuslicher Gewalt.
Kontaktieren Sie mich bzw. Frau Tillmann gerne per E-Mail oder telefonisch, um Ihr Anliegen zu besprechen.