Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Ehe- und Familienrecht.

Dazu gehört eine kompetente Beratung bereits vor bzw. unmittelbar nach einer Trennung von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin. Unterhaltsfragen, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und die Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Scheidung oder Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden davon umfasst.
 
Hinzu kommen auch die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des (nichtehelichen) Kindes gegen einen bzw. beide Elternteile und unter Umständen auch die Großeltern. Auch Ansprüche auf Familienunterhalt innerhalb einer bestehenden Ehe fallen darunter. Ebenso Vaterschaftsanfechtungs- und –feststellungsverfahren.

Auch Verkehrsunfälle werden von mir schnell und kompetent abgewickelt.

Ebenso kümmere ich mich um den Einzug Ihrer Forderungen.

Auch das Sozialrecht gehört zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Unter anderem prüfe ich Sozialhilfe- und HarzIV-Bescheide, setzte für Sie ggf. die Festlegung eines Pflegegrades oder einer Schwerbehinderung oder einen Rentenantrag vor dem Sozialgericht durch.